Reisezeit

Gäste empfangen wegen Airbnb umstritten?

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Jeder Mieter darf Gäste empfangen und verfügt sogar über das Recht auf Untermiete. „Airbnb“ als Vermittler privater Unterkünfte hat ungewollt Vermieter auf den Plan gerufen, die dieses Gastrecht einschränken möchten. Kommerzielle Auswüchse sollten ihrer offiziellen Argumentation nach unterbunden werden, ausserdem würden damit andere Mieter gestört.  

Sozialwissenschaftler legen dies anders aus: Man wolle vor allem den Mietern das Recht nehmen, sich einen Zustupf zu verdienen.
Mit einer Wohnung Geld zu verdienen, das geht für Vermieter daher gar nicht.
Weil etliche Mieter prekär leben und kaum über die Runden kommen, fehlt zum Beispiel Geld fürs Reisen. So tut sich doch ein immenser, gesellschaftlicher Vorteil auf, wenn solche ihr zuhause verlassen können und ihre Reisen finanziell weitgehendst durch einen Gast am Wohnort vermögen. Ein Gewinn für die Gesellschaft, solange diesen Besuchern voll vertraut werden kann! Airbnb selbst sorgt weitgehendst durch digitale Dokumentenanforderung für dieses Vertrauen.

Wobei auch das Geschäftsmodell von Airbnb kritisiert werden dürfte. Nicht zu vergessen, zerstörte dieses Unternehmen im Endeffekt schon dutzende Gastfreundschaften! 

Denn meistens zählt für Airbnb lediglich seine Finanzen. Daraus ergibt sich, dass zahllose Airbnb-Benutzer weder jemals ihren Gastgeber zu Gesicht bekommen noch zumindest einen Nachbarn, der sich ebenso um sie kümmert. Gerade in teuren Zentren ist Airbnb zur Umgangsform von Hotelkonzernen mutiert, welche sich weder um soziale Standards noch um Sicherheit kümmern.

Die Gesetze für Untermiete äussern sich zurecht mieterfreundlich. Lediglich Gastfreundschaft ausgesetzt zu sein geniesst freilich den höheren Stellenwert als angebliche Störungen von Nachbarn. Der hohe Stellenwert ist aber betreffend Untermieter beträchtlich gewährleistet. Denn dafür gibt es ja eine Hausordnung und das Recht zur Abmahnung. Der Mieter ist ausserdem verpflichtet Untermiete dem Vermieter mitzuteilen und den Hauptvertrag nicht zu umgehen. 

Heute gehen Vermieter dazu über in Mietverträgen Untermiete auszuschliessen. Dagegen zu klagen wird schwierig, deren Vertrag wurde ja akzeptiert. Wenn der Mieter die Wohnung beziehen möchte, gilt daher „friss oder stirb“, und das kann leider nur wenig mit einem guten Rechtssystem in Verbindung gebracht werden.

Hinweis;
Der Artikel soll keine Rechtsberatung darstellen.

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