Viele Tourismusverbände stecken in einer Zwickmühle: Was einst mit Begeisterung geplant wurde – beispielsweise mehrtägige Ausflüge mit nostalgischer Kutschenfahrt, urigen Übernachtungen und regionalem Flair – wird nun durch das deutsche Pauschalreiserecht in Frage gestellt. Denn sobald mindestens zwei touristische Leistungen zu einem Gesamtpaket geschnürt werden, gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Diese
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